Kerpen-Horrem, 21.07.20.26 Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt für Antragstellende ab diesem Zeitpunkt aktualisierte Informationen, Formulare und Hinweise zur Verfügung.
Wer eine energetische Sanierungsmaßnahme plant und einen Zuschuss über das BAFA beantragen möchte, sollte sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren. Für Förderanträge, die ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden, gelten die neuen Förderbedingungen. Bereits eingereichte oder bewilligte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
Das BAFA empfiehlt, vor der Antragstellung die aktuellen Merkblätter und Informationen sorgfältig zu lesen. Zudem stehen im BAFA-Portal alle notwendigen Unterlagen sowie Hinweise zum Antragsverfahren bereit.
Das EkoZet empfiehlt Bürger*innen, Unternehmen sowie Kommunen, geplante Sanierungsvorhaben rechtzeitig zu prüfen und sich bei Fragen zur energetischen Gebäudesanierung beraten zu lassen. So können Fördermöglichkeiten optimal genutzt und Anträge korrekt vorbereitet werden.
Weitere Informationen zu den neuen Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie auf der BAFA-Website:
Informationen für Antragstellende ab 21. Juli 2026