Kerpen-Horrem, 25.11.2025. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für steckerfertige Photovoltaiksysteme wurde veröffentlicht und schafft wichtige Rechtssicherheit für Verbraucher*innen. Die Norm ist bereits verabschiedet, eine gesetzliche Verankerung wird jedoch erst Anfang 2026 erwartet.
Erstmals ist der Anschluss von Balkonkraftwerken über einen Schuko-Stecker ausdrücklich vorgesehen. Die Regelung gilt für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung von bis zu 960 Watt und einer Anschlussleistung von bis zu 800 Watt. Solche Anlagen dürfen künftig von Laien selbst angeschlossen werden. Für Mieter*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfachen sich damit Abstimmungen zur Installation deutlich.
Die Norm bezieht sich ausschließlich auf Balkonkraftwerke ohne integrierten Speicher. Geräte mit Akku erfordern weiterhin einen Stromsensor, eine Installation durch eine Elektrofachkraft sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Bis zur gesetzlichen Umsetzung gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Sobald die Änderungen rechtsverbindlich sind, werden wir umfassend informieren.
Mit über 1,15 Millionen registrierten Steckersolargeräten wächst der Markt kontinuierlich. Die Veröffentlichung der Norm stellt einen wichtigen Schritt dar, um den einfachen und sicheren Einsatz dieser Anlagen weiter zu fördern.