Kerpen-Horrem, 25. Februar 2026. Zahlreiche Photovoltaik-Anlagen erreichen in den kommenden Jahren das Ende ihrer 20-jährigen EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird für 20 volle Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Für Anlagen, die beispielsweise 2005 in Betrieb genommen wurden, wird die feste Einspeisevergütung zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Viele Betreiber*innen fragen sich nun: Lohnt sich der Weiterbetrieb – und wenn ja, wie? Das Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EkoZet) informiert über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt Handlungsoptionen auf.
Weiterbetrieb ist gesetzlich abgesichert
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Photovoltaik-Anlagen auch nach Ablauf der 20-jährigen Förderphase weiterhin Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten.
Die Vergütung orientiert sich nicht mehr an den ursprünglich garantierten Fördersätzen, sondern am sogenannten „Jahresmarktwert Solar“, der sich aus dem durchschnittlichen Börsenstrompreis ergibt. Für das Jahr 2025 liegt dieser Wert bei rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Abzüglich einer Vermarktungspauschale ergibt sich eine tatsächliche Auszahlung im Bereich von etwa 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde. Mit dem sogenannten „Solarpaket I“ wurde diese Anschlussregelung bis Ende 2032 verlängert. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber haben somit Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Wichtig: Wer nichts verändert, speist weiterhin automatisch den gesamten erzeugten Strom ein und erhält die entsprechende Anschlussvergütung.
Wirtschaftlichkeit prüfen: Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?
Ob sich der Weiterbetrieb wirtschaftlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Anlagengröße, technischem Zustand, laufenden Betriebskosten und dem eigenen Stromverbrauch. Bei einer reinen Volleinspeisung können die Einnahmen – insbesondere bei kleinen Anlagen – unter Umständen unter den laufenden Kosten liegen, etwa wenn regelmäßige Wartung, Zählerkosten oder kleinere Reparaturen anfallen. Anders kann die Rechnung beim Eigenverbrauch aussehen. Wird die Anlage technisch so umgestellt, dass ein Teil des erzeugten Stroms direkt im Haushalt genutzt wird, reduziert sich der Bezug von Netzstrom. Angesichts üblicher Haushaltsstrompreise von rund 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde kann dies wirtschaftlich attraktiv sein. Überschüssiger Strom wird weiterhin vergütet. Allerdings ist die Umstellung mit Kosten verbunden, etwa für Anpassungen im Zählerschrank oder elektrotechnische Arbeiten durch einen Fachbetrieb. Vor einer Entscheidung sollte daher eine individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.
Technischer Anlagen-Check dringend empfohlen
Unabhängig von der gewählten Betriebsform empfiehlt das EkoZet einen fachgerechten Anlagen-Check nach rund 20 Betriebsjahren. Dabei werden elektrische Sicherheit, mechanischer Zustand, Leistungsfähigkeit der Module sowie die gesamte Installation überprüft. Betreiber*innen tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Anlage. Eine dokumentierte Prüfung durch einen Fachbetrieb schafft Klarheit über den technischen Zustand und hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Kosten für eine umfassende Überprüfung liegen erfahrungsgemäß im mittleren dreistelligen Bereich.
Repowering als Alternative
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die bestehende Anlage vollständig zu ersetzen. Moderne Solarmodule erzielen auf gleicher Dachfläche deutlich höhere Erträge als Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren. Für Neuanlagen gilt erneut eine feste EEG-Vergütung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Laut Angaben der Bundesnetzagentur liegt diese – je nach Einspeiseart – im Jahr 2026 deutlich über der Anschlussvergütung für Ü20-Anlagen. Gleichzeitig sind die Investitionskosten für Photovoltaik in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich gesunken. Ein Austausch bietet sich insbesondere dann an, wenn größere Reparaturen anstehen oder die Dachfläche noch nicht optimal genutzt ist.
Formalitäten nicht vergessen
Auch nach dem Förderende bleiben Meldepflichten bestehen. Änderungen – etwa die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung, ein Betreiberwechsel oder eine Stilllegung – müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Zudem sind erzeugte und eingespeiste Strommengen weiterhin dem Netzbetreiber zu melden.
In Ruhe entscheiden
Das Ende der EEG-Förderung bedeutet nicht das Ende der Photovoltaik-Anlage. Wer keine Änderungen vornimmt, erhält weiterhin eine marktbasierte Vergütung. Damit bleibt ausreichend Zeit, um technische und wirtschaftliche Optionen sorgfältig zu prüfen.
Das EkoZet unterstützt Bürger*innen im Rhein-Erft-Kreis mit unabhängigen Informationen rund um Photovoltaik, Eigenverbrauch und Fördermöglichkeiten. Kostenfreie Beratungstermin können auf der Webseite gebucht werden: https://ekozet-rek.de/angebote/ekoberatung-erneuerbare-energien/
Quellen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – aktuelle Fassung
Gesetzliche Grundlage für Anschlussvergütung, Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen und Einspeiseregelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/
Bundesnetzagentur – Marktwert Solar & EEG-Vergütungssätze
Veröffentlichung des Jahresmarktwerts Solar, aktuelle Vergütungssätze sowie Informationen zum Marktstammdatenregister.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/start.html
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Solarpaket I
Informationen zur Verlängerung der Anschlussregelung für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2032.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/solarpaket-1.html