„Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Was heißt das für Immobilieneigentümer*innen? Wie sieht es mit bestehenden Heizungen und mit nötigen Reparaturen aus? Was gilt für Neubauten und Bestandsimmobilien? Welche Rolle spielt die Wärmeplanung der Kommunen? Kommen bei einer Umrüstung nur bestimmte Technologien in Frage und wie sieht es mit Fördermitteln aus? Was müssen Vermieter*innen beachten?

Um diese und weitere Fragen zu beantworten, veranstalten das Energie-Kompetenz-Zentrum, der Verein Moderne Energie Rhein-Erft e. V., Haus & Grund Kerpen und Haus & Grund Bergheim einen kostenfreien Informationsabend. In einer anschließenden Fragerunde gibt es die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und Unklarheiten auszuräumen

Das Programm richtet sich an Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungs- und Teileigentümer*innen.

 

Referent:Rüdiger Warnecke


Termin:
07.11.2023
18:00 – 20:30 Uhr

Anmeldung:
bis zum 06.11.2023 unter anmeldung@ekozet-rek.de

Ort:
Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH
Höhenweg 39
50169 Kerpen

Teilnahme kostenfrei