Kerpen-Horrem, 31.01.2025. Das NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat die Förderrichtlinie „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ überarbeitet und erweitert. Ziel bleibt es, den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude zu senken, ihre Energieeffizienz zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Programm wird weiterhin durch die EU und das Land NRW finanziert.
Erweiterte Fördermöglichkeiten für energieeffiziente öffentliche Gebäude
Neben den bisherigen Förderbereichen – wie karitative, kulturelle, touristische oder sportliche Einrichtungen – können nun auch kommunale Verwaltungsgebäude (z. B. Rathäuser), Betriebsgebäude (z. B. Bauhöfe, Feuerwachen) sowie allgemeinbildende und berufsbildende Schulen gefördert werden. Voraussetzung: Die Gebäude wurden vor 1977 errichtet, und durch die Sanierung muss der Primärenergiebedarf um mindestens 50 % gesenkt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus stehen Investitionen zur Umsetzung von Energiekonzepten, wie:
- Wärmedämmung und sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen und Wärmespeichern
- Energiesparmaßnahmen speziell für Schwimmbäder
Auch Planungsleistungen und Energiekonzepte – etwa zur Analyse von Bestandsgebäuden oder zum Energiemanagement – können bezuschusst werden.
Förderquoten und Zielgruppen
- Kulturelle, sportliche, touristische und karitative Gebäude: bis zu 80 % (max. 8 Mio. Euro je Vorhaben). Kommunen in der Haushaltssicherung können bis zu 90 % erhalten.
- Verwaltungs-, Betriebs- und Schulgebäude: bis zu 40 %, in der Haushaltssicherung bis zu 50 %.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Körperschaften. Anträge können über das digitale Antragsportal gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Beratung und weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für energieeffiziente öffentliche Gebäude
Die Kommunal Agentur NRW sowie die Bezirksregierungen unterstützen bei der Antragsstellung. Alle wichtigen Informationen und die Förderrichtlinie finden Sie hier:
- Beratungsangebot und weitere Informationen
- Download Förderrichtlinie „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“.