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Pressemitteilungen

Der Rhein-Erft-Kreis legt 2025 erneut Förderprogramm für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden auf.

Förderprogramm für Solaranlagen
Foto: EkoZet | Mirène Schmitz Photography

Rhein-Erft-Kreis/Kerpen-Horrem, 12.05.2025. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der historisch stark konventionell geprägten Energieerzeugung im Rhein-Erft-Kreis verfolgt die Kreisverwaltung konsequent das Ziel, das Solarpotenzial auf privaten Gebäuden im Kreisgebiet besser zu nutzen und weiter auszubauen. Mit dem neuen Förderprogramm 2025 setzt der Rhein-Erft-Kreis erneut gezielte Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Förderprogramm startete am 7. Mai.

Mit diesem Neustart soll nicht nur der Ausbau klimafreundlicher Technologien vorangetrieben, sondern zugleich die Energieeffizienz in Wohngebäuden gesteigert und der CO₂-Ausstoß nachhaltig reduziert werden. Gefördert werden der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von:

 

  • Photovoltaikanlagen (ab 5 kWp)
  • Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerke ab 150 VA)
  • Solarthermieanlagen
  • privater Ladeinfrastruktur (Wallboxen)
  • Stromspeichern (ab 5 kWh, in Verbindung mit PV-Anlagen)

 

Die Anlagen müssen auf privaten Immobilien im Kreisgebiet installiert werden. Die Förderhöhe beträgt je nach Modul zwischen 200 und 1.000 Euro, maximal jedoch 1.500 Euro pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft. Insgesamt stehen für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro zur Verfügung.

Landrat Frank Rock dankt den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises für ihr Engagement:

„Das Förderprogramm 2024 ist außerordentlich gut angenommen worden. Ein großer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Erft-Kreises für ihren Beitrag zur Energiewende in unserer Heimatregion – sowohl ideell als auch finanziell.“

Alles zur Energieoffensive finden Sie hier www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/solar/faq-energieoffensive.php.

 

Was wird gefördert?
PV-Anlage (mindestens 5 kWp): 1.000 EUR
Batteriespeicher min. 5kWh (für bestehende oder neue PV-Anlagen): 500 EUR
Solarthermieanlagen: 500 EUR
Wallbox: 200 EUR
Balkonkraftwerk (mindestens 150 VA): bis zu 200 EUR
Maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft:  1.500 EUR

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt bevorzugt digital über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises. Voraussetzung ist ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens (nicht älter als sechs Monate). Der Maßnahmenbeginn – also die Beauftragung – darf erst nach Antragstellung erfolgen.

Im Falle von Balkonkraftwerken kann die Anlage nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gekauft und installiert werden. Für die Förderung ist dann die Einreichung der Schlussrechnung, eines Zahlungsnachweises, Fotos der Anlage sowie eines Verwendungsnachweises erforderlich.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid. Die Installation muss binnen eines Jahres abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht werden, um die Auszahlung zu erhalten.

Hinweis: Eine Kombination mehrerer Fördermodule ist möglich. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst, wenn alle geförderten Maßnahmen vollständig abgeschlossen und nachgewiesen wurden.

Zur Entlastung der Bearbeitungskapazitäten wird gebeten, von telefonischen oder persönlichen Rückfragen abzusehen. Mit einem hohen Antragsaufkommen wird gerechnet.

Wichtige Hinweise

  • Ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn gilt die Beauftragung und nicht die Einholung des Angebotes. 
  • Verbindlich ist die Förderrichtlinie , nicht die Kurzinfos auf der Homepage oder sonstigen Veröffentlichungen.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weiter Details finden Sie in den FAQs oder in der Förderrichtlinie.

 

Erstberatung durch das EkoZet: Persönlich & kostenlos

 

Tel.: 02273-953604-17

Montags bis donnerstags:
9:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitags:
10:00-12:00 Uhr

E-Mail: beratung@ekozet-rek.de

Mehr dazu finden Sie auch hier.

Infos

Telefonische Fördermittelberatung:
Tel.: 02273-953604-17
Montags bis donnerstags:
9:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitags:
10:00-12:00 Uhr

E-Mail: beratung@ekozet-rek.de

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