Kurzmitteilungen

Neue Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken durch den Rhein-Erft-Kreis

Eine Familie sitzt vor einem schönen Hauses wo Photovoltaik installiert ist.
Foto: EkoZet | Mirène Schmitz Photography

Kerpen-Horrem, 08.10.2025. Das Förderprogramm „Energieoffensive“ des Rhein-Erft-Kreises ist, wie bereits berichtet, für 2025 beendet – die Mittel sind ausgeschöpft. Doch für Balkonkraftwerke gibt es eine wichtige Neuerung: Anlagen, die bis zu 6 Monate vor Antragstellung im Jahr 2026 gekauft und installiert wurden, können nachträglich gefördert werden. Welche Bedingungen gelten und wie es 2026 weitergeht, erfahren Sie auf der Seite des Rhein-Erft-Kreises. 

Das Förderprogramm „Energieoffensive“ des Rhein-Erft-Kreises für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Wohngebäuden ist für das Jahr 2025 ausgeschöpft. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Fördersumme von 1 Mio. Euro bereits nach wenigen Monaten erreicht. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

Geplant ist jedoch, das Programm zu Beginn des Jahres 2026 wieder zu öffnen. Auch für 2026 stellt der Rhein-Erft-Kreis ein Fördervolumen von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Voraussichtlich können ab dem 5. Januar 2026, 8.00 Uhr wieder digitale Anträge über das Bürgerportal gestellt werden. Der genaue Zeitpunkt wird in Presse, sozialen Medien und auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises zuvor bekanntgegeben. Für Balkonkraftwerke, die jetzt schon erworben, installiert und in Betrieb genommen werden, besteht die Möglichkeit, an dem Förderprogramm des Jahres 2026 teilnehmen zu können. Der Kauf des Balkonkraftwerkes darf nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung im Jahr 2026 zurückliegen. Eine Antragstellung ist erst ab der Öffnung des Programmes 2026 möglich.

Alle Details finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises:

www.rhein-erft-kreis.de/energieoffensive

 

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