Kerpen-Horrem, 27.02.2026. Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das Gesetz soll im Frühjahr 2026 in den Bundestag eingebracht und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Derzeit handelt es sich um politische Planungen – noch nicht um geltendes Recht. Das Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EkoZet) informiert über den aktuellen Stand und ordnet die möglichen Auswirkungen ein.
Was ist geplant?
Nach den vorliegenden Eckpunkten soll die bisherige Vorgabe entfallen, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ab 2029 ist jedoch vorgesehen, dass neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe (z. B. Biomethan oder synthetische Energieträger) nutzen müssen. Der Einstieg soll bei mindestens zehn Prozent liegen. Weitere Anhebungen bis 2040 sollen gesetzlich festgelegt werden.
Was bleibt bestehen?
- Die nationalen Klimaziele sollen weiterhin gelten.
- Eine Evaluierung ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
- Die kommunale Wärmeplanung bleibt als strategisches Instrument erhalten.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden.
- Die Förderung für Wärmepumpen und Fernwärme sollen fortgesetzt werden..
Was bedeutet das für Eigentümer*innen?
Aktuell besteht kein zusätzlicher kurzfristiger Handlungsdruck allein aufgrund der angekündigten Reform. Wer ohnehin eine Heizung modernisieren möchte, sollte weiterhin folgende Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung des CO₂-Preises auf fossile Brennstoffe
- Langfristige Energiepreisentwicklung
- Gebäudezustand und energetische Qualität
- Fördermöglichkeiten
- Perspektiven aus der kommunalen Wärmeplanung
Was bedeutet das für Mieter*innen?
Im Zuge der Reform ist eine Regelung angekündigt, die Mieter*innen vor überhöhten Nebenkosten durch wirtschaftlich ungünstige Heizungsentscheidungen schützen soll. Konkrete Ausgestaltungen liegen noch nicht vor. Da die Details des Gesetzes noch erarbeitet werden, sind hier derzeit keine verbindlichen Aussagen möglich.
Sachliche Einordnung
Folgendes wird u.a. fachlich diskutiert:
- die langfristige Verfügbarkeit von „grünen Gasen“
- mögliche Preisentwicklungen
- die Frage, wie sicher die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden
Diese Fragen werden voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren weiter konkretisiert.
Unser Hinweis
Das EkoZet empfiehlt, Investitionsentscheidungen nicht allein auf Grundlage politischer Ankündigungen zu treffen, sondern individuelle Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen zu lassen.
Als unabhängige Informations- und Beratungseinrichtung unterstützen wir Bürger*innen im Rhein-Erft-Kreis weiterhin neutral bei Fragen rund um Heizungstausch, Förderung und energetische Sanierung in unserer kostenfreien EkoBeratung.