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Kurzmitteilungen

Aktuelle Grenzwerte für Kaminöfen: Fristen und Ausnahmen bis Ende 2024

Foto: Unsplash

Kerpen-Horrem, 16.10.2024. Kaminöfen erfreuen sich besonders in der kälteren Jahreszeit großer Beliebtheit. Doch Besitzer älterer Kamin- und Kachelöfen sollten folgendes beachten: Wer ein Gerät besitzt, das zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurde, muss es bis Ende 2024 entweder nachrüsten oder austauschen, um die neuen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Wir zeigen auf, worauf Besitzer*innen jetzt achten sollten.

Holzöfen erlebten im Zuge der Energiekrise einen Aufschwung. Doch das Heizen mit Holz ist nicht so umweltfreundlich, wie es auf den ersten Blick scheint. Bei der Verbrennung entstehen Kohlenmonoxid sowie Ruß- und Feinstaubpartikel, die nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch gesundheitsschädlich sein können. Die strengeren Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sollen diese Schadstoffe eindämmen. Für ältere Feuerstätten endet die Übergangsfrist zum 31. Dezember 2024.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen– Was ist zu beachten?

Ab dem 31. Dezember 2024 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die die folgenden Grenzwerte einhalten:

  • Maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas
  • Maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas

Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden.

Unterschiede zwischen Kamin und Kaminofen

Ein Kamin ist fest in das Mauerwerk eingebaut und hat eine offene Feuerstelle. Im Gegensatz dazu steht der Kaminofen, der mobil ist und das Feuer hinter einer verschließbaren Glas- oder Metalltür brennt. Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sind von den neuen Vorgaben ausgenommen.

Wie lässt sich überprüfen, ob der Ofen die Grenzwerte einhält?

Oft gibt das Typenschild, das sich meist auf der Rückseite des Ofens befindet, Auskunft über das Alter der Anlage. Auch ein Blick in die Herstellerunterlagen oder ein Anruf beim zuständigen Schornsteinfeger kann Klarheit bringen. Alternativ gibt es Datenbanken, in denen die Abgaswerte des jeweiligen Ofenmodells recherchiert werden können, wie z.B. bei der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) https://www.cert.hki-online.de/de/home

Fristen und Ausnahmen

Folgende Fristen gelten je nach Baujahr des Kaminofens: Bis 31. Dezember 2024 für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Einige Öfen sind von der Verordnung ausgenommen, darunter historische Kachel- und Badeöfen sowie offene Kamine, die selten genutzt werden. Auch Anlagen, die als alleinige Heizquelle dienen, dürfen weiter betrieben werden.

Ist eine Modernisierung sinnvoll?

In vielen Fällen kann ein alter Kaminofen durch den Einbau von Filtern nachgerüstet werden. Eine solche Maßnahme kostet je nach Gerät mehrere hundert bis zu tausend Euro. Wer unsicher ist, ob sich eine Nachrüstung lohnt, sollte sich von einem Schornsteinfeger beraten lassen. Oftmals ist der Austausch gegen ein modernes, effizienteres Modell die bessere Lösung, da dieses nicht nur die Emissionen senkt, sondern auch den Holzverbrauch reduziert.

Verstöße und Bußgelder

Wer seinen Ofen nach Ablauf der Frist weiter betreibt, ohne die Grenzwerte einzuhalten, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Vor der Verhängung eines Bußgeldes erhalten die Betroffenen jedoch in der Regel eine Frist zur Nachrüstung.

Fazit – Unterstützung durch das EkoZet

Hausbesitzer, die einen Kamin- oder Kachelofen aus der fraglichen Zeit besitzen, sollten jetzt handeln, um rechtzeitig die Anforderungen der BImSchV zu erfüllen. Der EkoZet bietet kostenfreie EkoBeratungen und Informationen zur Nachrüstung und zum Austausch alter Heizsysteme.

 

 

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