Kerpen -Horrem, 27.07.2026 Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden und den Einbau neuer Heizungsanlagen angepasst. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Vorgaben für Heizsysteme, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung.
Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ersetzt wesentliche Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es ist damit beschlossen, aber noch nicht in Kraft: Bis zur Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt – erwartet für Ende Juli oder Anfang August 2026 – gilt weiterhin das bisherige GEG. Sobald das GModG in Kraft tritt, verändern sich die Anforderungen an Eigentümer*innen, die eine neue Heizungsanlage planen oder ihr Gebäude energetisch modernisieren möchten.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Regelungen für Heizsysteme
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden die bisherigen Vorgaben für den Einbau neuer Heizungsanlagen neu geregelt. Die bisher im Gebäudeenergiegesetz verankerte Anforderung, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt und wird durch neue Regelungen ersetzt. Das Gesetz sieht weiterhin verschiedene Möglichkeiten für die Wärmeversorgung von Gebäuden vor. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, hybride Heizsysteme sowie Biomasseheizungen. Auch neue Gas- und Ölheizungen können weiterhin uneingeschränkt eingebaut werden – für ihren künftigen Betrieb gelten jedoch neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.
Ab dem 1. Januar 2029 soll schrittweise ein steigender Anteil CO₂-armer bzw. klimafreundlicher Brennstoffe, beispielsweise Biomethan, genutzt werden. Vorgesehen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Zusätzlich ist ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ vorgesehen, die zunächst bei bis zu einem Prozent liegen soll. Sie verpflichtet in erster Linie die Inverkehrbringer von Gas und Öl, ihren Brennstoffen einen wachsenden Grünanteil beizumischen, und wirkt sich damit indirekt auch auf bestehende Heizungsanlagen aus. Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung ist derzeit noch offen.
Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung
Ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung bleibt die kommunale Wärmeplanung. Sie soll Kommunen dabei unterstützen, langfristige Strategien für eine klimaverträgliche und zuverlässige Wärmeversorgung zu entwickeln und Orientierung für zukünftige Investitionsentscheidungen zu geben. Für Gebäudeeigentümer*innen kann die Wärmeplanung eine wichtige Informationsgrundlage sein, wenn Entscheidungen über eine neue Heizungsanlage oder eine energetische Modernisierung anstehen.
Auswirkungen auf Sanierungsvorhaben und Förderungen
Neben den gesetzlichen Vorgaben verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Förderprogramme. Wer eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte sich deshalb frühzeitig über die aktuell geltenden Förderbedingungen und Anforderungen informieren.
„Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme entwickeln sich kontinuierlich weiter. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist es daher wichtig, Modernisierungsvorhaben sorgfältig zu planen und verschiedene Faktoren miteinander abzuwägen“, erklärt der Geschäftsführer des Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EkoZet). „Nicht jedes Gebäude und nicht jeder Standort stellt die gleichen Voraussetzungen bereit. Entscheidend sind unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandene Infrastruktur, die langfristige Wirtschaftlichkeit sowie die individuellen Anforderungen der Eigentümer*innen.“
Das EkoZet empfiehlt, Sanierungsentscheidungen ganzheitlich zu betrachten und neben gesetzlichen Vorgaben auch technische Möglichkeiten, Energieeffizienzmaßnahmen und langfristige Betriebskosten einzubeziehen. Eine unabhängige Information und Beratung kann dabei unterstützen, geeignete Lösungen für das jeweilige Gebäude zu finden.
Unabhängig von den Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt die energetische Modernisierung des Gebäudebestands eine wichtige Aufgabe. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien können dazu beitragen, Gebäude zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und zu den aktuellen Förderbedingungen stellen die Bundesregierung sowie die zuständigen Fachstellen auf ihren Internetseiten bereit.
Artikel zu den neuen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten:
https://ekozet-rek.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534