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Bis 28. Februar: Umlagen-Rückerstattung für Wärmepumpenstrom 2025 sichern

Modernes Haus mit einer Wärmepumpe vor der Tür
Foto: iStock.com/Milan Sommer
Kerpen-Horrem, 27. 01 2026. Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Zählerpunkt sollten jetzt aktiv werden: Sie können sich rückwirkend für das Jahr 2025 Umlagen erstatten lassen und so bares Geld sparen. Die Frist für die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft bis Ende Februar.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erinnert daran, dass Anlagenbetreiber noch bis Ende Februar ihre Rückerstattungsansprüche beim Netzbetreiber anmelden können. Durch einen Beschluss des Bundestags (Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes) stehen Wärmepumpen-Betreibern rückwirkend Entlastungen bei der KWKG-Umlage (0,277 Cent/kWh) und der Offshore-Umlage (0,816 Cent/kWh) für den Strombezug 2025 zu.

Insgesamt macht das über einen Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer aus.

Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2026 über den Stromversorger beim Netzbetreiber erfolgen. Der BWP empfiehlt, die Unterlagen bis zum 21. Februar zu versenden, um ausreichend Vorlauf bis zum Stichtag zu haben. Kostenlose Musterschreiben für die Anmeldung stellt der Bundesverband Wärmepumpe auf seiner Website zur Verfügung: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/jetzt-handeln-rueckerstattung-fuer-waermepumpenstrom-im-jahr-2025-durch-umlagenentlastung/#content

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