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Pressemitteilungen

Neues Gesetz zur Förderung von Steckersolargeräten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht verabschiedet

Förderung Steckersolargeräte
Foto: Mirène Schmitz Photography

Kerpen-Horrem, 15.07.2024. Am 4. Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Steckersolargeräten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erheblich erleichtert. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Durch die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Steckersolargeräte nun als privilegierte Maßnahmen anerkannt.

Diese Gesetzesänderung verpflichtet Vermieter*innen und Eigentümergemeinschaften dazu, der Installation von Steckersolargeräten zuzustimmen. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei Vorgaben des Denkmalschutzes, kann die Zustimmung verweigert werden. Vermieter*innen und Eigentümergemeinschaften behalten jedoch ein Mitspracherecht hinsichtlich der Anbringung und des Standortes der Geräte und dürfen weiterhin den Rückbau der Anlagen beim Auszug verlangen.

Für Mieter*innen wird die Installation von Balkonkraftwerken ebenfalls leichter. Anders als bisher können Eigentümer*innen und Vermieter*innen ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Mit dem am 04. Juli verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben.

Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchten Mieter*innen bislang die ausdrückliche Zustimmung der/des Vermieter*in – beziehungsweise als Wohnungseigentümer*in die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung konnte bisher auch ohne sachlichen Grund verweigert werden. Künftig sollen Vermieter*innen und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Erleichterung bereits seit dem 01. April

Schon im abgelaufenen Quartal hatte es Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke gegeben. So war zum 1. April die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch ein Solarpaket ist in Kraft getreten – es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt. Der Bundesverband Solarwirtschaft lobte die jüngsten Gesetzesänderungen: Fast jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Er sprach von einem „Booster für die Solarisierung von Balkonen“.

Schon mehr als eine halbe Million Steckersolargeräte in Betrieb

Derweil gibt es in Deutschland einen Boom bei Balkonkraftwerken: Im zweiten Quartal gingen laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur so viele der kleinen Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor. Zum Stichtag am Mittwoch waren es mehr als 152.000 Balkonkraftwerke, die von April bis Juni in Betrieb gingen. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb. Die wirklichen Zahlen dürften sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

In drei bis sechs Jahren sind die Balkonkraftwerke rentabel

Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber*innen während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag des Versorgers Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren. Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt dabei unentgeltlich ins öffentliche Netz.

Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag die dezentrale Energieerzeugung und fördert die Beteiligung der Bürger*innen an der Energiewende. Steckersolargeräte bieten eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen und so aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.

Für weitere Informationen und Beratung rund um das Thema Steckersolargeräte stehen wir Ihnen im EkoZet gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite der Bundesregierung und hier als PDF.

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