Suche
Suche
Close this search box.
Presseclippings

Update! Förderung vom Bund: Ladestation, PV-Anlage und Speicher – als „Kombi-Paket“ – leider bereits ausgeschöpft!

Foto: EkoZet | Mirène Schmitz Photography

Kerpen-Horrem, 27.09.2023. Die staatliche KfW-Bank hat das neue Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom nach nur einem einzigen Tag wieder gestoppt. Binnen Stunden waren die vom Bund gewährten Gelder in Höhe von 300 Millionen Euro ausgeschöpft. Das Programm war erst gestern gestartet.

 

 

Unsere Veröffentlichung zur Bekanntgabe des Förderprogramms.

Kerpen-Horrem, 18.09.2023. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt ein neues Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden auf, das am 26. September 2023 startet. Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und mit einem Batteriespeicher beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge an der eigenen Immobilie aufzuladen, ist einer der häufigsten Anwendungsfälle für Ladeinfrastruktur. Erste Ergebnisse aus einer umfangreichen Befragung von Nutzer*innen zeigen, dass die Verwendung von selbst erzeugter Solarenergie den Ladeprozess oft in Zeiträume verlagert, in denen das Stromnetz weniger stark beansprucht wird. Auf diese Weise trägt dieses Förderprogramm nicht nur dazu bei, die Fahrer*innen von Elektrofahrzeugen zu unterstützen, sondern entlastet auch das Stromnetz.

Die staatliche Förderbank KfW übernimmt über das eigene Online-Kundenportal die Abwicklung der Anträge. Weitere Informationen finden Sie hier

Details zur Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro bzw. 10.200 Euro für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben, „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

 

 

Infos

Anfahrt

Downloads

Weitere Angebote

Weitere Angebote

Suche
Skip to content