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Pressemitteilungen

Kommunale Wärmeplanung – Förderungsmöglichkeiten ab dem 01. November 2022

Foto: i Stock

Kerpen-Horrem, 15.11.2022. Auf Landes- und Bundesebene wird das Thema der verpflichteten Erstellung eines Wärmeplans für Kommunen ab 2023 bereits in den Koalitionsverhandlungen und dem Klimaschutzprogramm diskutiert. Die Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial.

Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert.
Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft trat, wird die kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.

Aus dem nun erschienenen Diskussionspapier des BMWK „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ geht hervor, dass die Bundesländer zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden sollen – diese sollen dann rechtlich verbindlich sein.

Dazu wird flankierend eine sogenannte Impulsförderung zum 01.11.2022 eingeführt. Im neuen Förderschwerpunkt 4.1.11 wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Bei Antragsstellung bis Ende 2023 beträgt der Zuschuss 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten beträgt der Zuschuss 100 %. Danach reduzieren sich die Förderquoten auf 60 % bzw. 80 %.

Die Förderung kann ab sofort beantragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite zum neuen Förderschwerpunkt verfügbar.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Eine kommunale Wärmeplanung legt die Grundlage für die lokale Wärmewende in der Kommune und die Transformation hin zu einer möglichst vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung. Ein kommunaler Wärmeplan enthält dabei Analysen zum Bestand und aktuellen Wärmebedarf, zu den vorhandenen Wärmepotentialen, sowie ein Zielszenario für eine klimagerechte Wärmeversorgung und einen Maßnahmenplan (vgl. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2020)

Folgende vier Schritte sollen erstellt/erarbeitet werden:

  • Bestandsanalyse: Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -verbrauchs (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle Versorgungsstruktur.
  • Potenzialanalyse: In der Gemeinde vorhandene Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und Abwärme.
  • Zielszenario: Ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Ausweisung individueller Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zur zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der Versorgungsstruktur. Wesentliches Element des Zielszenarios ist eine möglichst hochaufgelöste kartografische Darstellung mit einer Zonierung, die mindestens zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung differenziert.
  • Wärmewendestrategie: Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen entwickelt

Es soll außerdem eine engmaschige Verzahnung von bestehende Förderprogrammen und Planungsinstrumenten mit der kommunalen Wärmeplanung erreicht werden. Dazu gehören vor allem die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Als Anlaufstelle für Kommunen wurde im April 2022 das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle gegründet. Das Kompetenzzentrum wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) im Mitteldeutschen-Braunkohlerevier in Halle aufgebaut und aus Strukturwandel-Mitteln finanziert. Das KWW ist damit Anlaufstelle und Plattform um die Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne zu beraten und zu unterstützen.

Die komplette Pressemitteilung finden als PDF im Downloadbereich.

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