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Pressemitteilungen

Neues vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Der Ausbau der erneuerbaren Energien und steigende Vergütungssätze für Einspeisung aus Solarstrom wurden von Bundestag und Bundesrat in ein Gesetz gegossen und verabschiedet.

Horrem, September 2022. Die derzeitige Energiekrise führt zu rasant steigenden Preisen für fossile Brennstoffe. Auch im Kontext dieser Entwicklungen wurde die umfassende Novelle des EEG, das auf den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien setzt, Anfang Juli 2022 auf den Weg gebracht. Was das für Verbraucher*innen bedeutet, erfahren Sie in einem Überblick

Bereits in diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr 9 GW und ab 2026 rund 22 Gigawatt. Die Hälfte der PV-Anlagen in Deutschland sollen davon auf Dächern installiert werden. Das neue EEG wurde im Rahmen des „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, welches auch Änderungen am Gebäudeenergiegesetz beinhaltet, verabschiedet. Ein wesentlicher Teil des EEG ist die Neureglung der Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik (PV). Hier ist besonders die Erhöhung des Vergütungssatzes für Anlagen, die ihren Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz einspeisen, hervorzuheben.

Vergütung bei Volleinspeisung
Anlagengröße Einspeisevergütung
Bis 10 kWp 13.4 Cent/kWh
Bis 40 kWp 11,3 Cent/kWh
Bis 100 kWp 11,3 Cent/kWh
Bis 300 kWp 9,4 Cent/kWh
Bis 750 kWp 6,2 Cent/kWh

Vergütung bei Überschußeinspeisung
Anlagengröße Einspeisevergütung
Bis 10 kWp 8,6 Cent/kWh
Bis 40 kWp 7,5 Cent/kWh
bis 100 kWp 6,2 Cent/kWh
bis 750 kW 6,2 Cent/kWh

 

Achtung: Die neuen, höheren Vergütungssätze sind laut Gesetz seit dem 30. Juli 2022 gültig. Sie können sie jedoch erst ausgezahlt bekommen, wenn auch die EU-Kommission diese freigegeben hat. Es gibt eine weitere Bedingung: Im Jahr 2022 müssen Sie dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der Anlage melden, dass die Anlage in Volleinspeisung betrieben werden soll.

Außerdem gibt es weitere Aspekte der EEG-Novelle die für Bürger*innen interessant sein können (nicht vollständiger Auszug):

  • Agri-PV, Floating-PV (schwimmende PV), Moor-PV und Parkplatz-PV werden in die Freiflächenausschreibungen integriert.
  • Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften werden von den Ausschreibungen ausgenommen (alle drei Jahre ein ausschreibungsfreies Projekt innerhalb einer Technologie).
  • Die 100 kW-Grenze beim Mieterstrom wurde aufgehoben.
  • Wegfall der sogenannten 70% Regelung für Anlagen <= 25 kWp.
  • Zukünftig lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen.
  • Die Verfahren für PV-Anlagen an Gebäuden, Freiflächen- und Gemeinschaftsanlagen werden vereinfacht.
  • Es gibt darüber hinaus weitere Reglungen für Windenergie, Biomasse und grünen Wasserstoff.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/U/ueberblickspapier-beschleunigung-des-ausbaus-erneuerbarer-energien-und-erweiterung-der-vorsorgemassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

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