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Sonnige Zeiten voraus: Vereinfachter Ausbau von Solaranlagen

Foto: Fotolia

Kerpen-Horrem, 17.08.2023. Der Gesetzesentwurf für das Solarpaket der Bundesregierung wurde gestern im Bundeskabinett beschlossen. Es soll bürokratische Hürden für den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern, Balkonen und Freiflächen beschleunigen und nächstes Jahr in Kraft treten. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.

Das Ziel einen nahezu klimaneutralen Stromsektor bis 2035 zu erreichen, setzt eine Verdreifachung des jährlichen Photovoltaik-Zubaus (PV) voraus. Ab 2026 sollen pro Jahr 22 Gigawatt (GW) PV-Leistung jährlich zugebaut werden. Laut Gesetz sollen 215 GW in 2030 und 309 GW im Jahr 2035 erreicht sein. Mit dem Solarpaket sollen diese Ziele erreicht werden.

Der PV-Zubau soll mit mindestens 50 Prozent als Dachanlage erfolgen und damit den Druck auf landwirtschaftliche Flächen nehmen. Verstärkt sollen die Solaranlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden, wie auf Parkplätzen oder in Doppelnutzung, durch die sogenannte Agri-Photovoltaik. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Förderung von Solaranlagen wird grundsätzlich ermöglicht. Es wird eine Obergrenze von 80 Gigawatt bis 2030 festgelegt.

Einfacher zum Balkonkraftwerk

Durch das beschlossene Solarpaket wird die Inbetriebnahme von sogenannten Balkonkraftwerken, auch Stecker-Solargerät genannt, erleichtert. Die bisherige Notwendigkeit einer Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, stattdessen reicht zukünftig eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur aus. Durften bisher nur 600 Watt Strom produziert werden, soll diese Grenze auf bis zu maximal 800 Watt angehoben werden.

Vereinfachungen für Solarenergie in Mehrfamilienhäusern

Eine geplante Neuerung betrifft den Bereich der Solarenergie in Mehrfamilienhäusern. Gemäß dem Vorschlag können Betreiber*innen von Anlagen mit einer Kapazität von 100 Kilowatt ihre überschüssige Energie dem Netzbetreiber ohne finanzielle Entlohnung, jedoch ohne zusätzliche Kosten, zur Verfügung stellen. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Pflicht zur Eigenvermarktung dar.

Kabinett stimmt für kommunale Wärmeplanung

Ein weiterer Schritt wurde vom Kabinett in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung gemacht. Diese Planung ist ein wichtiger Bestandteil des Heizungsgesetzes, das in der Vergangenheit diskutiert wurde. Ziel ist es, flächendeckend für alle Bundesländer eine klare Vorstellung von der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung zu erhalten, einschließlich der Möglichkeit von Fernwärme oder Wasserstoffnutzung.

Konkret ist geplant, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens Juli 2026 eine solche Wärmeplanung vorlegen müssen. Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür Zeit bis Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten flexiblere Anforderungen, die Möglichkeit zur Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden besteht.

Es handelt sich bei der Pressemitteilung um einen Kurzüberblick, nicht alle beschlossenen Maßnahmen sind hier aufgeführt.
Für weiterführende Informationen können Sie den Geesetzesentwurf herunterladen oder dem Link des Bundesministeriums für Wirschaft und Klimaschutz folgen.

 

 

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