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Pressemitteilungen

UPDATE: Steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

Horrem, 10.01.2023. Im November 2022 berichteten wir bereits über die steuerlichen Entlastungen und Vereinfachungen bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen ab dem 01.01.2023 . Nun gibt es zusätzliche Informationen zu umsatzsteuerlichen Maßnahmen und Steuerregeln, diese und die bereits veröffentlichten Informationen möchten wir Ihnen vorstellen.

  • Eine neue Liste mit „Häufig gestellten Fragen“ von der Bundesregierung finden Sie hier.
  • Hier erfahren Sie mehr über die neuen Photovoltaik-Steuerregeln

Das Bundesfinanzministerium verkündete folgende Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes:

Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.

Des Weiteren gibt es eine Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen, diese sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der o.g. Ertragsteuerbefreiung unterliegen.

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber*innen der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaikanlagenbetreiber*innen bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. 

Weitere Erleichterungen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht:

Zum 15. Januar 2023 wird eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments mit einem Volumen von 1500 MW eingeführt. Diese soll kurzfristig Ausbaupotenziale im Bereich Solarenergie heben, um eine Reduktion des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung zu ermöglichen. Die Regelung steht unter Behilfevorbehalt.

Die für den 1. Januar 2023 bereits beschlossene Abschaffung der sog. 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber*innen solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent der maximalen Einspeisung zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen. Das gilt für Anlagen die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden.

Auch die sogenannte 70-Prozent-Regelung wird ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zugunsten der sog. Balkon-PV bei etwaigen Pönalen, die zwischenzeitlich teilweise zu Unsicherheiten geführt hatten.

  • Die Zusammenfassung können Sie auch als PDF runterladen.

 

 

Quellen:

https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/09/2022-09-14-vereinfachungen-des-steuerrechts-und-weitere-entlastungen.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220914-habeck-weitere-starkung-der-vorsorge.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20220914-entwurf-einer-formulierungshilfe-der-bundesregierung.html

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